1. Lieferumfang

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Bestellungen und/oder Bestellvorschläge sowie für alle individuell ausgehandelten Sonderbedingungen für die Lieferung von Produkten durch MAK S.p.A (im Folgenden der Kürze halber auch nur MAK) und sind ein wesentlicher Bestandteil davon. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, deren Gegenstand die Lieferung von Waren ist. Etwaige darüber hinausgehende Verpflichtungen seitens MAK berühren die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Die Lieferung bezieht sich ausschließlich auf die in den Bestellungen und/oder Bestellvorschlägen sowie in allen ausgehandelten Verträgen angegebenen Produkte hinsichtlich Menge und Qualität sowie den technischen und baulichen Spezifikationen. MAK behält sich in jedem Fall das Recht vor, alle als angemessen erachteten Änderungen an den Produkten vorzunehmen, um sie zu aktualisieren oder sie an neue technische und bauliche Lösungen und/oder Anforderungen der geltenden Gesetzgebung anzupassen.

Entgegenstehende oder abändernde Allgemeine Klauseln und Vertragsbedingungen des Kunden verpflichten MAK nicht, auch wenn MAK ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder auch wenn sie entgegenstehende oder abändernde Vertragsbedingungen des Kunden ohne Anhebung widerrufen Reservierungen, hat Leistungen erbracht oder Leistungen vom Kunden angenommen. In jedem Fall ist MAK nicht verpflichtet, wenn die Vertragsbedingungen des Kunden, unabhängig vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Widerspruch zu Rechtsvorschriften nationalen und/oder gemeinschaftlichen Ursprungs stehen, auch wenn diese Regelungscharakter haben.

2. Erkennbarkeit

Das MAK hat diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bekannt gegeben:

– sie jedem Kunden, der sie anfordert, in ihren Büros zur Ansicht oder zum Kopieren zur Verfügung zu stellen, oder alternativ

– durch Veröffentlichung auf seiner Website.

3. MAK Verpfliftungen

MAK muss dem Kunden die Ware zur Lieferung an die in der Auftragsbestätigung angegebene Adresse oder an seinen Sitz in Carpenedolo (BS) bereitstellen.

4. Abschluss von Liefervertrag

Jeder Liefervertrag gilt als abgeschlossen, wenn MAK per E-Mail, Internet oder über die B2B-Plattform eine entsprechende Bestellung für die Lieferung erhält und diese vom Kunden ordnungsgemäß ausgefüllt hat.

Am Vertragsschluss nicht beteiligte Dritte, insbesondere Abnehmer des Kunden, haben keinen Anspruch auf Geltendmachung vertraglicher Ansprüche gegen MAK. Der Kunde bleibt stets Empfänger der Lieferung, auch wenn er seine Rechte an andere abtritt. In jedem Fall bedeutet die Unterzeichnung individuell ausgehandelter privater Verträge über die Lieferung von Produkten oder sonstige und weitergehende Leistungen und Entgelte für MAK die uneingeschränkte Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und gesondert ausgehandelt wird, ist MAK nicht verpflichtet, andere als die in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Leistungen zu erbringen; Insbesondere ist MAK nicht verpflichtet, geplante Leistungen zu erbringen, Produktpräsentationen durchzuführen, Zubehör zu liefern, auf das im Vertrag nicht Bezug genommen wurde, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, Installationen vorzunehmen oder bereitzustellen Kundenberatung. Unter keinen Umständen ist MAK für die Erfüllung der Verpflichtungen verantwortlich, die sich aus dem Inverkehrbringen der Waren außerhalb Italiens ergeben.

Mündliche Vereinbarungen, Erklärungen und/oder Zusagen von Handelsvertretern, Mitarbeitern und/oder Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von MAK, die vor, gleichzeitig oder nach der Unterzeichnung dieser Bedingungen getroffen wurden, sind für MAK nicht verbindlich, sofern sie nicht von der MAK bestätigt werden letzteres in schriftlicher Form. Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter, Angestellte und/oder leitende Angestellte und/oder Beauftragte von MAK sind nicht berechtigt, auf das Erfordernis einer schriftlichen Bestätigung durch MAK zu verzichten und keine inhaltlich von der schriftlichen Bestätigung abweichenden Erklärungen abzugeben oder Gewährleistungserklärungen und/oder Gewährleistungsbescheinigungen abzugeben.

Die Bestellungen, die der Kunde auf andere als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene Weise übermittelt, sind für MAK in keiner Weise bindend und MAK kann sie nach eigenem, unbestreitbarem Ermessen nicht oder nur teilweise annehmen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der Bestellung des Kunden und diesen Lieferbedingungen gehen letztere vor, sofern MAK nicht schriftlich etwas anderes wünscht.

Im Falle einer Diskrepanz zwischen der Bestellung des Kunden und der entsprechenden Bestätigung von MAK hat letztere Vorrang.

Vor Abschluss des Kaufvertrages muss der Kunde MAK schriftlich darüber informieren, ob die bestellte Ware besondere Eigenschaften aufweisen muss, da sie für einen anderen als den normalen Gebrauch bestimmt ist, ob sie unter ungewöhnlichen Bedingungen oder mit besonderer Beanspruchung oder einer intensiven Beanspruchung verwendet werden muss.

5. Bestellungen

Unter Bestellung verstehen wir jedes Dokument, das die identifizierenden Elemente der zu liefernden Warenlieferung enthält, wie z. B. Menge, Art des Produkts und Preis

6. Preise

Unbeschadet diverser Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Zahlungsgarantie oder den Vorbereitungshandlungen für die Zahlung ist der Kunde verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Preis in der in der Auftragsbestätigung angegebenen Währung zu zahlen.

Eingeräumte Erfüllungsfristen verfallen und verfallen die nicht erfüllten Verpflichtungen sofort, wenn folgendes verlangt wird:

  •  Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden;
  • Wenn der Kunde wesentliche und erloschene Verpflichtungen gegenüber MAK oder Dritten ohne triftigen Grund nicht erfüllt;
  • Wenn der Kunde keine korrekten Angaben zu seiner Bonität gemacht hat
  • Wenn sich die durch eine Kreditversicherung garantierte Deckung aus Gründen verringert, die MAK nicht zu vertreten hat.

MAK ist berechtigt, die erhaltenen Zahlungen nach ihrer Wahl, unabhängig von der Währung und dem Gerichtsstand, mit den zum Zeitpunkt der Zahlung gegen den Kunden erhaltenen – eigenen oder durch Abtretung erlangten – Guthaben zu verrechnen.

Der Kunde kann das gesetzliche Recht zur Aufrechnung mit Forderungen von MAK nicht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um eine Gegenleistung in gleicher Währung, die auf einem Recht des Kunden beruht und dieses rechtskräftig festgestellt oder erloschen ist bestritten oder vom MAK schriftlich anerkannt.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vertraglich vereinbarten Termin ohne Berufung auf weitere Fristen an dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung für die Lieferung vorgesehenen Ort oder am Sitz von MAK abzunehmen.

Preislisten, Kostenvoranschläge, Angebote und Preise können jederzeit nach unanfechtbarem Ermessen von MAK geändert und/oder ergänzt werden.

7. Lieferbedingungen

Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, versteht sich die Lieferung der Produkte als EXW – ExWorks Incoterms 2010 – ohne Transport, Versicherung, Steuern und Zölle jeglicher Art sowie aller anderen Kosten, die vollständig zu Lasten gehen der Kunde.

Höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände und alle außergewöhnlichen Ereignisse, die die ordnungsgemäße Erfüllung der Bestellung beeinträchtigen können, wie beispielsweise Verzögerungen und/oder Lieferunterbrechungen der üblichen Lieferanten, Gewerkschaftsunruhen, Versorgungsschwierigkeiten, Energieausfälle, Beschränkungen bei der Ein- und Ausfuhr , Handlungen Dritter, der Eintritt besonderer technischer Schwierigkeiten und behördlicher Anordnungen berechtigen MAK, die Lieferfristen angemessen zu verlängern oder, wenn die Erfüllung des Auftrages gefährdet oder unmöglich wird, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Die Ausdrücke „Zufall“ und „höhere Gewalt“ sind im weitesten Sinne zu verstehen und umfassen jedes Ereignis, das den normalen Produktions- und/oder Vertriebsablauf einschränkt und verhindert.

Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte kann MAK nach Ablauf der gesetzten Frist die Leistung erbringen, wenn sie den Kunden hierüber informiert und ihm die Frist für die verspätete Leistung mitteilt. Der Kunde kann innerhalb von 48 Stunden nach dieser Mitteilung Einspruch erheben. Der Widerspruch ist nur wirksam, wenn er vor Beginn der verspäteten Leistung bei MAK eingeht. MAK kann unter den vorgenannten Voraussetzungen auch einen oder mehrere Versuche einer verspäteten Leistungserbringung unternehmen.

MAK ist berechtigt, den Auftrag, auch wenn er bestätigt wurde, nicht auszuführen, wenn der Kunde auch hinsichtlich anderer Lieferungen oder gegenüber anderen Lieferanten zahlungsunfähig geworden ist oder seine Vermögensgarantien gemindert sind.

8. Streitigkeiten und Mängelansprüche

Der Kunde muss MAK etwaige Mängel oder Probleme mit der Ware innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferung mitteilen. Ansprüche wegen Mängeln und/oder nicht erkennbaren Problemen können nach Ablauf der 24 (vierundzwanzig) Monate der Gültigkeit der Garantie für Produktions- und Lackierfehler in keinem Fall geltend gemacht werden.

Streitigkeiten müssen MAK unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, andernfalls verfallen sie. Liegt keine ordnungsgemäße Reklamation vor, steht dem Käufer aufgrund der zwingenden Frist dieses Recht nicht mehr zu.

Mitarbeiter, Vertreter oder sonstige Vertriebspartner von MAK sind nicht berechtigt, Reklamationen entgegenzunehmen oder Garantieerklärungen und/oder Zertifikate auszustellen.

Sobald die Reklamation erfolgt ist, stehen dem Kunden die in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Rechtsbehelfe zu. Weitergehende Rechtsbehelfe stehen dem Kunden nicht zu. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge kann der Kunde die vorgenannten Abhilfemaßnahmen nur in Anspruch nehmen, wenn MAK das Vorliegen des Mangels bzw. Mangels arglistig verschwiegen hat.

Die Inanspruchnahme der dem Kunden zustehenden Rechtsbehelfe durch MAK stellt weder ein Anerkenntnis dar, das den Kunden zu einem Anspruch auf Ersatz angeblicher Schäden berechtigen könnte, noch kann sie als Umkehr der Beweislast ausgelegt werden. Etwaige Eingeständnisse des MAK, in welcher Form auch immer, dienen ausschließlich der Sachverhaltsaufklärung und stellen keinen Verzicht des MAK dar, der Ausnahme einer nicht korrekt durchgeführten Berichterstattung zu widersprechen.Sollte die gelieferte Ware tatsächlich mangelhaft sein, ist MAK in der Lage, diese zu ersetzen.Rücksendungen werden nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung des MAK angenommen.

9. Lieferung nicht konformer Ware

Unbeschadet etwaiger gesetzlicher Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen des Verkäufers ist die Lieferung nicht vertragsgemäß, wenn der Kunde nachweist, dass sich die Ware in Menge, Qualität oder Art deutlich von der schriftlichen Auftragsbestätigung unterscheidet.

Änderungen des Modells, der Konstruktion oder des verwendeten Materials, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, stellen keine Vertragswidrigkeit dar. Auch wenn die Ware nach den in Italien geltenden Bestimmungen nicht konform ist, gilt die Ware in jedem Fall als vertragsgemäß, wenn die im Land, in dem der Kunde seinen Sitz hat, geltenden Rechtsvorschriften die normale Verwendung der Ware nicht verhindern das gleiche.

Bei Lieferung und/oder Ankunft der Sendung ist der Kunde und/oder einer seiner Vertreter verpflichtet, die Angemessenheit der Anzahl der Pakete und eventuelle Anomalien derselben zu überprüfen und gleichzeitig das DDT und/oder den Versandcoupon des Kuriers zu unterzeichnen Reservieren. Andernfalls gilt die Lieferung als vollständig und mangelfrei zugestellt.

10. Garantie

MAK erklärt und garantiert, dass die Produkte in voller Übereinstimmung mit den geltenden nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Vorschriften hergestellt wurden, dass die Qualität der verwendeten Materialien und die gute Konstruktion der Produkte ausgezeichnet sind und dass sie darüber hinaus sorgfältig getestet und strengen Anforderungen unterzogen wurden Qualität.

Bezüglich Beginn und Dauer der Garantie wird auf die zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Garantiebestimmungen der Produkte verwiesen und insbesondere eine Garantielaufzeit von 24 (vierundzwanzig) Monaten bestätigt.

Wenn der Kunde Eingriffe Dritter, die nicht MAK sind, direkt am Produkt vorgenommen hat, verliert die Garantie jegliche Wirksamkeit und ist nicht mehr gültig. In jedem Fall kommt die Garantie nicht in Betracht und der Kunde erlischt von ihr, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen für die Lieferung nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Mit der Verpflichtung zum Ersatz mangelhafter Teile erlischt die Haftung von MAK aus dieser Gewährleistung, ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz aus einem weiteren Rechtsanspruch ist ausgeschlossen.

11. Haftungsbeschränkung

Die MAK-Kataloge, Preislisten oder sonstigen Werbematerialien stellen lediglich Hinweise auf die Art der Produkte und Preise dar und die darin enthaltenen Angaben sind für MAK nicht verbindlich. MAK übernimmt daher keine Verantwortung für Fehler oder Auslassungen in seinen Preislisten oder in seinem Werbematerial.

12. Schadensersatz

Abgesehen von den in den vorstehenden Artikeln genannten Garantiefällen stehen dem Kunden keine weitergehenden Rechte oder Rechtsbehelfe zu. MAK haftet insbesondere nicht für etwaige Schadensersatzforderungen wegen Vertragsverletzung oder Vertragsverletzung.

Es gelten die Verjährungsfristen für vertragliche Ansprüche gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Haftungsbeschränkung bzw. der Haftungsausschluss von MAK gilt auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Unbeschadet weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche von MAK ist der Kunde zum Ersatz folgender Schäden verpflichtet: i) Im Falle eines Zahlungsverzugs hat der Kunde die Kosten für gerichtliche und außergerichtliche Klagen in Italien und im Ausland zu ersetzen sowie, ohne dass es eines Nachweises bedarf, Verzugszinsen gemäß Art. 5 co.2 des Gesetzesdekrets 231/2002, geändert durch das Gesetzesdekret 192/2012, ab dem Datum des Ablaufs der Zahlungsfrist; ii) Im Falle einer ungerechtfertigten Verzögerung oder Nichtabnahme der Lieferung ist MAK berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 15 % des Wertes der betreffenden Lieferung zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises bedarf der tatsächliche Betrag.

13. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an den Produkten bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, auch nach Lieferung an den Kunden, Eigentum von MAK. Nach erfolgreicher Lieferung und bis zum Übergang des Eigentumstitels ist der Kunde somit der Verwalter der Produkte und muss diese mit größter Sorgfalt verwahren und für deren Instandhaltung sorgen. Bis zum Zustandekommen des Eigentumsübergangs ist es dem Kunden nicht gestattet, die Produkte in irgendeiner Weise weiterzuverkaufen oder darüber zu verfügen, sie zu vermieten, zu überlassen oder Dritten zur Nutzung zu überlassen oder sie jedenfalls für andere als die sich daraus ergebenden Zwecke zu nutzen Liefervertrag.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen und Pfändungen ist MAK vom Kunden unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Im Falle der vollständigen oder auch nur teilweisen Nichtzahlung der Lieferungen durch den Kunden bis zum Fälligkeitsdatum ist MAK berechtigt, die gelieferten Produkte auf einfache Anfrage zurückzunehmen. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Kunde als Verwahrer für alle nach der Lieferung entstehenden Schäden und Verluste, auch wenn diese auf unvorhersehbare Umstände, höhere Gewalt oder andere vom Kunden nicht zu vertretende Ereignisse zurückzuführen sind.

14. Zahlungen

Zahlungen sind entsprechend den in der Bestellung, im Bestellvorschlag oder im ausgehandelten Vertrag festgelegten Konditionen und Fristen zu leisten.

Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung eines Betrags, der MAK aus irgendeinem Grund geschuldet wird, beginnen die Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Nichtzahlung, ohne dass es einer Mahnung oder formellen Mahnung durch MAK bedarf und vorbehaltlich einer Entschädigung für einen höheren Schaden , wie in der Kunst vorgesehen. 5 co.2 des Gesetzesdekrets 231/2002, geändert durch das Gesetzesdekret 192/2012, ab dem Datum des Ablaufs der Zahlungsfrist.

MAK hat das Recht, Lieferungen zu verweigern oder auszusetzen, wenn der Kunde mit einem ihm geschuldeten Betrag in Verzug gerät oder wenn sich die Vermögens- oder Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss so verschlechtern, dass seine Vermögensgarantien gemindert werden.

Der Kunde verzichtet auf die Aufrechnung etwaiger Forderungen gegenüber MAK, solange seine Schulden nicht vollständig beglichen sind.

Bei Nichtzahlung oder Zahlungsverzug ist MAK außerdem berechtigt, die Beendigung des Liefervertrages gemäß Art. 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches Erwerb der Anzahlung als Vertragsstrafe, außer bei höherem Schaden.

15. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, für die gesamte Dauer des Liefervertrages Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen zu bewahren, die ihnen im Zusammenhang mit und während des Liefervertrages bekannt werden.

16. Technische Spezifikationen und gewerbliches Eigentum

Die Spezifikationen, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Modelle, Geräte und Unterlagen, die MAK dem Käufer auf welche Weise auch immer mitgeteilt hat, bleiben Eigentum von MAK und der Kunde verpflichtet sich, sie vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Ausführung zu verwenden Vertrag.

Der Kunde verpflichtet sich außerdem, sämtliche Ideen, Projekte, Zeichnungen, Marken, Firmen, Zeichen, Namen, Erfindung, Gebrauchsmuster, Dienstleistungsmarke, Urheberrecht (einschließlich künftiger Urheberrechte, falls vorhanden), geistiges Eigentum, Schema, Software, Patent, Know-how, Marke und jedes andere ähnliche Recht in jeglicher Form, ob eingetragen oder nicht, einschließlich aller Rechte, die während der Ausführung des Liefervertrags entstehen oder entwickelt werden und sich auf die Produkte, den Liefervertrag und/oder jeden einzelnen Bestandteil der Lieferung beziehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf das technische und informative Zubehörmaterial und den Benutzer). und Wartungshandbücher) oder die in jedem Fall von MAK oder den zu seiner Gruppe gehörenden Unternehmen genutzt werden (nachfolgend „geistiges Eigentum“).

Der Kunde verpflichtet sich daher, es zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass Dritte in keiner Weise die Eintragung oder Geltendmachung von Rechten an dem oben genannten geistigen Eigentum verlangen, sowie MAK unverzüglich über etwaige Ansprüche, Streitigkeiten und Drohungen Dritter in diesem Zusammenhang zu informieren auf solche Rechte.

17. Ausdrückliche Kündigungsklausel

Dieser Vertrag wird von Rechts wegen auf die in Art. vorgesehene Weise gekündigt. 1456-Code Zivil. wenn der Kunde die Zahlung der MAK geschuldeten Beträge im Zusammenhang mit den zu seinen Gunsten erbrachten Lieferungen ganz oder teilweise einstellt;

die Abholung der Ihnen gelieferten Waren verweigern;

Neuigkeiten und Informationen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen mit MAK an Dritte weiterzugeben;

MAK-Markenzeichen und/oder -Modelle unsachgemäß verwenden;

gegen den ausschließlichen Lieferbereich verstößt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde;

Ein Insolvenzverfahren ist nicht ausgeschlossen, und zwar auch dann, wenn gegen ihn Proteste erhoben werden oder ein Immobilien- oder Vollstreckungsverfahren gegen Dritte anhängig ist;

aus irgendeinem Grund seine Patrimonialgarantien verringert, die zum Schutz der Befriedigung der Kreditwürdigkeit von MAK gestellt wurden;

sich unauffindbar machen;

Änderungen in der Unternehmensstruktur vornehmen, falls der Käufer eine Personen- oder Kapitalgesellschaft ist;

lehnt es ab, MAK auf Verlangen geeignete persönliche und dingliche Garantien zu geben.

Im Falle einer gerichtlichen Kündigung hat der Kunde neben der Zahlung des fälligen Betrags auch sämtliche Schäden, die MAK durch seine Vertragsverletzungen entstehen, vollständig zu ersetzen. Die Möglichkeit des MAK, die Einhaltung zu verlangen, bleibt jedoch unberührt.

18. Vertragsbeendigung

Unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte kann MAK den Vertrag ganz oder teilweise wegen Nichterfüllung durch den Kunden und ohne Verpflichtung zum Schadensersatz kündigen, wenn der Kunde der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den internationalen Verkauf widerspricht, wenn die Der Kunde ohne wichtigen Grund gegen wesentliche Pflichten gegenüber MAK oder Dritten verstößt, wenn der Kunde falsche Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit macht, MAK ohne eigenes Verschulden unregelmäßig oder nicht rechtzeitig beliefert wird oder die Erfüllung aus anderen Gründen nicht möglich ist bedeutet, dass MAK verpflichtet ist, diese unter Berücksichtigung seiner – im Zeitpunkt des Vertragsschlusses berechtigten und erkennbaren – Belange des Kunden sowie insbesondere der vertraglich vereinbarten Gegenleistung zu verwenden.

19. Gründe für den Rückzug

Unbeschadet der im vorstehenden Punkt genannten Regelungen kann MAK in jedem Fall ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat von diesem Vertrag zurücktreten.

20. Zuweisung von Rechten

Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MAK weder seine Rechte abtreten noch Dritte mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dem Liefervertrag beauftragen.

21. Verarbeitung personenbezogener Daten

Gemäß EU-Verordnung 2016/679 ermächtigt der Kunde MAK zur Nutzung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und erklärt dabei unverzüglich, dass ihm die Zwecke und Modalitäten der Verarbeitung sowie der optionale Charakter der Bereitstellung und die Möglichkeit bekannt sind und er darüber informiert wurde ihrer Behandlung durch MAK berechtigterweise zu widersprechen.

Der Kunde erklärt außerdem, dass er gemäß Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679, Inhaber der in der oben genannten letzten Bestimmung vorgesehenen Rechte und der Modalitäten für deren Ausübung zu sein. Der Kunde ermächtigt MAK, seine personenbezogenen Daten zu statistischen, kommerziellen, Marketing-, Kreditschutz-, Kreditverwaltungs- und Übertragungszwecken an seine Tochter- und Beteiligungsunternehmen durch Abfrage, Verarbeitung, Vergleich, Verknüpfung und Übermittlung derselben zu Kreditschutzzwecken weiterzugeben und immer im Rahmen und beschränkt auf die in diesem Vertrag enthaltenen Zwecke und Bestimmungen.

22. Sprache

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in italienischer Sprache verfasst. Alle Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur als Referenz und im Falle von Unstimmigkeiten ist die italienische Sprachversion maßgebend.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als vereinbarter Ort für die Ausführung der Dienstleistung, für die Zahlung des Preises und für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen MAK und dem Kunden ist Carpenedolo (BS) vereinbart.

Dies gilt insbesondere auch dann, wenn MAK aufgrund gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden die Kosten für die Zahlungen übernimmt, Leistungen anderweitig für den Kunden ausführt oder die Zahlung gegen Lieferung der Waren oder Dokumente oder gegen Erstattung von Leistungen erfolgen soll bereits durchgeführt. Der durch diese Bestimmung bestimmte Erfüllungsort wird durch etwaige Vereinbarungen über die Kostenteilung nicht berührt.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Lieferbeziehungen ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, oder in jedem Fall damit in Zusammenhang stehen, liegt die ausschließliche Zuständigkeit bei der Gerichtsbehörde des Gerichts Brescia unter ausdrücklichem und vereinbartem Ausschluss aller anderen möglicherweise gleichzeitigen Streitigkeiten oder alternativer Gerichtsstand.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Liefervertrag unterliegen italienischem Recht.

Besondere Genehmigung gemäß Art. 1341 ff. Bürgerliches Gesetzbuch

Der Kunde erklärt, alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und ausdrücklich zuzustimmen, gemäß Art. 1341 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches folgende Artikel: 4 (Abschluss des Liefervertrages); 6 (Preise); 8 (Streitigkeiten und Ansprüche wegen Mängeln); 10 (Gewährleistung); 11 (Haftungsbeschränkungen); 12 (Schadensersatz); 17 (Kündigungsklausel); 18 (Beendigung des Vertrags); 19 (Entzugsgründe); 23 (zuständiges Gericht und anwendbares Recht)